Zwangsvollstreckung

Langjährige und umfangreiche Erfahrung

Ihr Anspruch

Unsere langjährige und umfangreiche Erfahrung sowie das Wissen um die vielfältigen und jeweils erforderlichen, individuellen Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung, verschaffen Ihnen den notwendigen Vorsprung bei der Beitreibung Ihrer Forderung.

Die Durchsetzung Ihres Anspruchs (z. B. Forderungen aus Warenlieferung, Schadensersatz, Darlehensgewährung, unerlaubter Handlung, Unterhaltsanspruch usw.) erfolgt im sog. Erkenntnisverfahren. Der Rechtsanwalt verhilft Ihnen z. B. durch entsprechende Klage zu einem Urteil, schließt für Sie einen das Verfahren beendenden Vergleich, erwirkt einen Vollstreckungsbescheid oder beschafft Ihnen einen Kostentitel. Damit haben Sie zwar „Recht“ bekommen und Ihren Anspruch tituliert, aber meist noch kein Geld gesehen. Erst mit einem „Titel“ ist es möglich, gegen den zahlungsunwilligen Schuldner im Rahmen der Vollstreckung zwangsweise vorzugehen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Hat Ihr Schuldner auch noch andere Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen oder weitere Gläubiger, die ihre Ansprüche zwangsweise durchsetzen wollen, dann beginnt meist auch ein Wettlauf mit der Zeit.

Der Schuldner

Je mehr Informationen Sie über den Schuldner besitzen, umso schneller und erfolgreicher ist die Zwangsvollstreckung.

Folgende Informationen aus Ihren eigenen Kundenunterlagen können von Bedeutung sein:

  • Familienstand, Anzahl der Kinder, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Erwerbsquellen
  • Ausgeübter Beruf und Arbeitgeber
  • Kraftfahrzeuge
  • Grundbesitz
  • Bankkonten
  • Lebensversicherung
  • Erbschaft
  • Haupt- und Zweitwohnsitze
  • Genaue Rechtsform bei Firmen; Name(n) des/der Geschäftsführer
  • Geschäftsbeziehungen zu oder Forderungen gegen andere Firmen
  • Frühere Geschäftstätigkeiten oder Teilhaberschaft des Schuldners
  • Insolvenzverfahren
  • usw.

Wenn man sich das erforderliche Detailwissen über den Schuldner erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung beschaffen muss, ist dies sehr teuer, man verliert wertvolle Zeit und damit vielleicht auch die beste „Rangstelle“.
Denn auch bei der Zwangsvollstreckung gilt: „Wer zuerst kommt mahlt zuerst!“

Der Gläubiger mit den meisten Informationen über den Schuldner, verschafft sich einen immensen Vorsprung und ermöglicht so dem mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt einen schnellen und wirkungsvollen Zugriff auf das laufende Einkommen und Vermögen des Schuldners. Denn fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen können für den Gläubiger nicht nur den Forderungsausfall bedeuten, sondern verursachen daneben auch noch Kosten, auf denen er am Ende „sitzen“ bleibt.

Helfen Sie uns!

Sie selbst können also schon im Vorfeld, durch entsprechende Informationen über Ihren Schuldner, zum erfolgreichen Gelingen späterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beitragen.

Soweit wir für Sie bereits einen Vollstreckungstitel erwirkt haben, werden wir Sie selbstverständlich über alle Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung informieren und nach Rücksprache mit Ihnen, geeignete Maßnahmen ergreifen.

Aber auch, wenn Sie noch einen „alten“ Titel in Händen haben, aus dem Ihnen noch Ansprüche zustehen, sind wir gerne für Sie tätig. Selbst wenn hier in der Vergangenheit Vollstreckungsversuche erfolglos waren, so können sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners positiv verändert haben, so dass sich die Wiederaufnahme der Vollstreckung für Sie wieder lohnen kann.

Bedenken Sie, dass Sie wegen rechtskräftig festgestellter Ansprüche und der daraus entstandenen Vollstreckungskosten 30 Jahre lang vollstrecken können.